Grundhaltung zu Integrität und Korruption 

Wir führen unsere Geschäfte fair, ehrlich und transparent. Integrität ist unser höchstes Gut. Wir unternehmen nichts, was unsere Integrität oder die Integrität unserer Geschäftspartner gefährden könnte. Wir verurteilen Korruption und setzen unsere Null-Toleranz-Haltung konsequent um – innerhalb unseres Unternehmens und auch gegenüber unseren Geschäftspartnern.

Interessenkonflikte und Vetternwirtschaft

Alle Mitarbeitende und Mitglieder von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat verpflichten sich, Konflikte zwischen persönlichen Interessen und den Interessen des Unternehmens zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, sind sie verpflichtet, Interessenkonflikte zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegenüber den Vorgesetzten bzw. dem Anti-Korruptionsbeauftragten offenzulegen. Art und Relevanz des Interessenkonflikts und die getroffenen Massnahmen sind zu dokumentieren.

Vetternwirtschaft wird nicht toleriert. In der Personalpolitik gilt generell, dass alle Stellen ausgeschrieben werden, der Auswahl- und Beförderungsprozess gemäss Vorgaben und transparent geführt wird und einzig fachliche und persönliche Qualifikationen für die Auswahl massgebend sind. Falls bei einem geschäftlichen Zuschlagsentscheid (Auftragsvergabe, Personalrekrutierung) eine verwandtschaftliche oder freundschaftliche Beziehung mit der ausgewählten Person/Organisation besteht, erfolgt der Entscheid durch die Geschäftsleitung.

Geschenke und Einladungen

Geschenke und Einladungen können Entscheidungsprozesse unangemessen beeinflussen oder zumindest diesen Anschein erwecken. Falls ein solcher Anschein entstehen könnte, verzichten wir darauf oder passen diese entsprechend an. In jedem Fall gilt: Wenn wir Geschenke und Einladungen tätigen oder annehmen, sind diese nie übermässig.

Wir richten keine Geschenke und Einladungen aus (und nehmen auch keine solche an), die ausserhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundlichkeit liegen oder vom geltenden Recht untersagt sind. Die Grenzwerte sind für die Unternehmung festgelegt. In keinem Fall bieten wir Geschenke an oder sprechen Einladungen aus als Gegenleistung für geschäftliche oder sonstige Vorteile.

Reisekosten

Die Übernahme von Reisekosten Dritter ist wenn immer möglich zu vermeiden, kann aber bei einigen Geschäftsvorgängen erforderlich sein. Die Dauer und die Höhe der Reisekosten-Übernahme müssen in diesen Fällen stets vertraglich vereinbart und angemessen sein (insbesondere keine Privatauslagen, Unterhaltungsspesen). Reisekosten-Übernahmen sind in jedem Fall zu dokumentieren und durch die Geschäftsleitung vorgängig zu bewilligen.

Spenden und Sponsoring

Sponsoring, Spenden und wohltätige Zuwendungen und Mitgliedschaften dürfen nur erfolgen, wenn damit keine unredlichen geschäftlichen Vorteile erzielt und auch keine sonstigen unlauteren Zwecke verfolgt werden. Die schweizerischen Anti-Korruptionsgesetze sind in jedem Fall einzuhalten (insbesondere Bestechung, Vorteilsgewährung und -annahme).

Spenden an politische Parteien, Organisationen oder Einzelpersonen dürfen in keinem Fall dazu dienen, einen aktuellen oder möglichen Geschäftsabschluss zu beeinflussen oder sonstige unangemessene Geschäftsvorteile zu erzielen.

Verstösse gegen Verhaltensregeln

Das Einhalten dieses Verhaltenskodex einschliesslich unserer Unternehmensgrundsätze, wie die geschäftliche Integrität, fliesst in die regelmässigen individuellen Leistungsbeurteilungen der Mitarbeitenden ein. Wir tolerieren keinerlei Verstösse und ergreifen Disziplinarmassnahmen bis hin zur möglichen Kündigung gegen alle, die dem Gesetz, diesem Verhaltenskodex, den geschäftlichen Weisungen oder unseren Unternehmensgrundsätzen zuwiderhandeln. Unkenntnis dieser Vorgaben wird als Rechtfertigung nicht akzeptiert.